Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB`s)


Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegengenommen. Mit einer schriftlichen Buchung/Buchungsanfrage erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen AGB`s einverstanden.

1. Abschluss des Reisevertrages
Ich, Siegfried Pleyer (im nachfolgenden Text kurz SP genannt) bin lediglich Vermittler touristischer Leistungen fremder Reiseveranstalter oder Leistungsträger. Der Reisevertrag kommt somit ausschließlich zwischen Ihnen als Kunde und dem jeweiligen, in der Reiseanmeldung/Bestätigung aufgeführten Veranstalter/Leistungsträger zustande. Ihre Buchung (Anmeldung) kann per E-Mail, per Fax, per Brief oder telefonisch direkt bei SP erfolgen. Bei telefonischen Buchungen benötige ich zusätzlich Ihre Unterschrift auf unserer Reiseanmeldung. Die verbindliche Buchung erfolgt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung (Unterschrift) übernommen hat. Die schriftliche Bestätigung erfolgt schnellstmöglich, erst hierdurch wird der Reisevertrag geschlossen. Bei Internet-Buchungen aus dem Ausland oder bei kurzfristigen Kreditkarten-Zahlungen behalte ich mir vor, aus Gründen der Zahlungssicherheit einen Buchungswunsch abzulehnen.

2. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
Bei Buchung einer Reiseleistung ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 10% des Reisepreises zahlbar. Der genaue Betrag ist in der Buchungsbestätigung hinterlegt. Die Restzahlung ist spätestens bei der Aushändigung der Reiseunterlagen zu leisten. Im Einzelnen akzeptiere ich Ihre Restzahlung wie folgt:

- bis 21 Tage vor Abreise: per Scheck in einer Summe oder per Überweisung.
- ab 20 Tagen vor Abreise: nur noch als Bareinzahlung auf mein Konto (mit Kopie des Kassenbelegs) oder in BAR. Ein von Ihrer Bank abgestempelter Überweisungsträger mit dem Vermerk "Angenommen" oder "Ausgeführt" etc. kann nach dieser Frist leider nicht als erfolgte Zahlung akzeptiert werden. Maßgebend ist in jedem Fall die Vollständige Gutschrift des Rechnungsbetrages auf meinem Konto. Achten Sie bitte in diesem Zusammenhang auf die sehr unterschiedlichen Banklaufzeiten.
Kreditkarten: Touristische Leistungen einiger Veranstalter können über die gängigen Kreditkarten abgerechnet werden (bitte die jeweilige Akzeptanz anfragen). Linien- und Charterflüge können per VISA oder Mastercard zuzüglich eines Disagios von 3% abgerechnet werden. Dies ist jedoch nur möglich wenn Sie diesen Wunsch sofort bei der Buchung angeben. Nachträglich ist eine Zahlung per Kreditkarte nicht mehr möglich! Grundsätzlich werden ausländische Kreditkarten nur mit Personalausweis oder Reisepass sowie der Kopie beider Karten-Seiten und Original-Unterschrift des Karteninhabers akzeptiert!

Ihre Reiseunterlagen sind ca. 7 Tage vor Reisebeginn abhol- bzw. versandbereit.
Sie erhalten diese nach vollständiger Gutschrift Ihrer Zahlung per normaler Post. Das Versandrisiko liegt hierbei ausdrücklich beim Kunden. Ich bin nicht haftbar für evtl. Verspätungen bei der Zustellung Ihrer Reiseunterlagen. Bei kurzfristigen Buchungen (Zeitraum zwischen Buchung und Abreise weniger als 7 Tage) versende ich Ihre Reiseunterlagen auf Ihren Wunsch per Post Express oder per Einschreiben. Hierfür berechne ich eine Versandkosten-Pauschale von EUR 15,-. Auf Wunsch ist auch eine Tickethinterlegung an den meisten deutschen Flughäfen gegen EUR 30,- möglich. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht mehr möglich ist (z.B. bei Last-Minute Buchungen) werden bei Pauschalreisen Ihre Reiseunteralgen am Flughafen-Schalter des jeweiligen Leistungsträgers hinterlegt. Sie erhalten hierfür einen entsprechenden Abhol-Gutschein per Fax. Bei sonstigen Leistungen Hotel, Mietwagen, Camper etc. erhalten Sie einen entsprechenden Fax- oder eMail Voucher. Dieser ist wie das Original zu behandeln.

Für alle gebuchten touristischen Leistungen (außer Nur-Flug) erhalten Sie mit den Reiseunterlagen vom jeweiligen Reiseveranstalter einen Sicherungsschein, mit dem die nach § 651 k BGB geforderte Absicherung des Kunden dokumentiert wird.


3. Leistungen, Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche etc.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung von SP.

4. Linienflugleistungen
Aus steuerrechtlichen Gründen weise ich darauf hin, dass soweit in einem Pauschalarrangement Flugleistungen enthalten sind, SP nicht als Veranstalter auftritt. Diese Flugleistungen werden alleinverantwortlich von den Fluggesellschaften organisiert und veranstaltet und von mir lediglich vermittelt.

5. Preiserhöhungen
Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Erstellung der Reisebestätigung eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren, können dem Kunden in folgenden Fällen belastet werden:

Bei Pauschalreisen oder sonstigen Leistungen, wenn zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen, genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises erfolgen, sie bis spätestens 3 Wochen dem Kunden gegenüber erklärt werden und die Preisänderung einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung trägt.

Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekannt werden dem Kunden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen um mehr als 10% des gesamten Reisepreises steht dem Kunden der Rücktritt grundsätzlich frei. Alle evtl. geleisteten Zahlungen an NP werden dann rückerstattet.

6. Rücktritt durch den Kunden/Umbuchung
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei SP. Die Erklärung per Fax oder durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat der Reiseveranstalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist bei der Buchung eines Reisepakets, also der Buchung von mehreren zusammengestellten Einzelleistungen, der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Die Gebühren für eine Rücktritt oder eine Umbuchung entnehmen Sie bitte aus den Teilnahmebedingungen Ihres Reiseveranstalters oder Ihrer Buchungsbestätigung.
Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Fluggast den Flug nicht rechtzeitig erreicht, wegen unvollständiger Reisepapiere oder Verletzung der Visa-Bestimmungen vom Flug ausgeschlossen wird oder das Flugziel bzw. Flugrouting vor dem Abflug geändert wird. Bei bereits veranlassten Tickethinterlegungen erheben ich im Falle einer Stornierung eine Rückholgebühr von zusätzlich EUR 30,- pro Flugschein.
Bei Rücktritt von folgenden Zielgebietsleistungen fallen gesonderte/abweichende Kosten an, die bis zu 100 % betragen:
- Transfers bzw. Fahrkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel
- Theaterkarten, Eintrittskarten und Ausflugsprogramme
Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Hinweise bei der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

6.4 Ausnahme Gruppenreisen
Bei Gruppenreisen können besondere Rücktrittskosten berechnet werden. Wird durch den Rücktritt die Mindestgruppengröße unterschritten, können die Rücktrittskosten bis zu 100 % betragen.

6.5 Umbuchungen
Eine Umbuchung ist generell wie eine Stornierung mit Neubuchung zu behandeln.

7. Ersatzperson
Bis Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnen ich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,- pro Person.
Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten durch die Leistungsträger anfallen (insbesondere Änderungen von Flugbuchungen/Namensänderungen, verbunden mit Stornogebühren für bereits ausgestellte Flugscheine) werden diese weiterbelastet.

8. Rücktritt wegen Nichterreichen der Teilnehmerzahl
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt erklärt werden.
Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.

9. Gewährleistung/Abhilfe
Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre Reiseleitung bzw. an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktadresse, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort, müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz ausdrücklich geltend machen.
Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall über die Vertretung des Leistungsträgers zunächst den Mangel anzeigen und zur Beseitigung zunächst eine angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren.
Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

10. Änderungen vor Ort
Sollten Sie Ihren Urlaubsplan vor Ort ändern und hierdurch bestimmte, bei uns gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, so informieren Sie bitte unverzüglich Ihre Reiseleitung oder setzen Sie sich mit der Ihnen bekannt gegebenen Agentur, damit ggf. zumindest ein Teil des von Ihnen für diese Leistungen aufgewendeten Reisepreises rückerstattet werden kann. Bitte beachten Sie, dass in all diesen Fällen immer nur das erstattet werden kann, was durch die Nichtinanspruchnahme der Leistungen von dem jeweiligen Leistungsträger nicht in Rechnung gestellt wurde.

11. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter herbeigeführt worden ist bzw. der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften wie Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Reiseanmeldung geändert werden sollten.
NP haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass NP die Verzögerung zu vertreten hat.

13. Flugzeiten
Soweit NP vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Anschluss- und Rückflugzeiten hat sich der Kunde frühestens 72 Stunden vor dem jeweiligen Flugtermin von der Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet NP nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden von NP zurückzuführen sind, wenn auch die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.

14. Anschlussflüge
Sollten Sie selbst oder über NP noch zusätzliche Anschlussflüge buchen, so beachten Sie bitte bei den Flugzeiten der Anschlussflüge, dass es sich bei den bei Buchung bekannt gegebenen Flugzeiten Ihrer Urlaubsreise nur um unverbindliche Flugzeiten handelt und diese aus vielfachen Gründen auch kurzfristig geändert werden können. Bei Anschlussflügen nach der Rückkehr aus Ihrem Urlaub denken Sie bitte daran, dass mit Flugverspätungen von mehreren Stunden bei dem heutigen Flugaufkommen im internationalen Flugverkehr immer gerechnet werden muss. Wir empfehlen daher dringend, bei der Buchung von Anschlussflügen einen erheblichen zeitlichen Spielraum zu berücksichtigen und am besten einen Tarif zu wählen, bei dem Umbuchungen jederzeit und kostenlos möglich sind.

15. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Wiesbaden. Für den Fall, dass der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner um Vollkaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Wiesbaden vereinbart.

16.1 Reisedokumente
Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren.

16.2 Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.


Siegfried Pleyer

Hasengartenstraße 13b - 65185 Wiesbaden

Stand: 12.12.2006